Ehrhardt Hochzeit Standesamt 20.04.07 029
Ich habe neulich eine Anfrage bekommen, wo sich um standesamtliche Urkunden aus dem Jahr 1911 handelte. 1911 war vor 100 Jahren und die alte Urkunden können sich nach der “100 Jahre Regel” entweder noch im Standesamt oder schon im Staatsarchiv befinden. Wie kann man sie finden?

Alte Dokumente werden wie ich schon früher erwähnt habe nach 100 Jahren in das Staatsarchiv verlegt. So sagt die Theorie :) In der Praxis sieht es unterschiedlich aus. In Gleiwitz wurden vor Kurzem noch alle Dokumente im Standesamt gelagert, weil in dem Archiv.. keinen Platz dafür gab. Jetzt gibt es im gleiwitzer Archiv Urkunden bis 1905.

Und wie können Sie überprüfen wo genau sich die Dokumente aus der 100 Jahre Grenze momentan befinden? Ich würde hier wieder an die Datenbank PRADZIAD kommen, wo einfach die Bestände der einzelnen Staatsarchive durchgesucht werden können. Dort finden Sie auch die Kirchenbücher der unterschiedlichen Kirchengemeinden (katholisch, evangelisch, jüdisch usw.). Wenn der Jahrgang noch nicht auf der Liste steht heißt es, dass man danach in dem Standesamt suchen soll.
Die Suchmaske ist einfach und auch in englisch vorhanden, in meinem Handbuch finden Sie jedoch Übersetzungen der einzelnen Begriffe.

Na gut, aber was macht den eigentlichen Unterschied zwischen dem Standesamt und dem Archiv?

  • der Zugang zu den Dokumenten. In dem Standesamt müssen Sie beweisen, dass Sie mit der befragten Person verwandt sind, im Archiv duerfen Sie durchstöbern was Sie nur wollen.
  • in dem Standesamt bekommen Sie sehr selten eine Kopie. Es werden hauptsächlich Abschrifte gemacht, die teurer sind und können unvollständig sein (z.B. ohne Randvermerken ) oder Fehler haben.

Wenn Sie selbst so einen Fall haben würde ich Ihnen empfehlen ein oder zwei Jahre zu warten bis die Dokumente in das Staatsarchiv eintreffen. Dann können Sie das Archiv anschreiben und die Kopien beantragen, die für den Ahnenforscher doch von größerer Bedeutung als die Abschrifte sind.

Oktober 23, 2011 · Eintrag unter: Archive, Informationsquellen, Standesamt  

Das Verschicken eines Antrages an das Standesamt oder Staatsarchiv beendet den Schriftverkehr mit dem Amt noch nicht. Es kommt oft vor, dass bevor die beantragte Unterlagen verschickt oder Recherchen angefangen werden, wird nach einem Überweisungsbeleg verlangt. Die Höhe der Überweisung wird in einem Schreiben angegeben (selten in einer E-mail). Um die Sache zu beschleunigen kann man aber den Überweisungsbeleg auch per E-mail verschicken. Oder wenigstens es zu versuchen :)

Wenn Sie also so ein Schreiben bekommen haben, wo es steht, dass Sie erst bezahlen sollen, und Sie haben die Überweisung online gemacht, können Sie auch gleich bei Ihrer Bank einen Überweisungsbeleg speichern (am besten als pdf-Datei). Wenn Sie den schon zur Verfügung haben, schreiben Sie folgende E-mail:

Witam,

w załączeniu przesyłam potwierdzenie wykonania przelewu (xx,xx PLN) dotyczącego poszukiwań aktów metrykalnych na nazwisko [Name] (Wasz znak sprawy: [Zeichen])
Mam nadzieję, że elektroniczna postać potwierdzenia wystarczy.

Pozdrawiam,

Was bedeutet:

Im Anhang finden Sie die Überweisungsbestätuigung der Summe xx,xx PLN, die die Urkundenrecherchen für den Namen [Name] betrifft (Ihr Zeichen: [Zeichen]).
Ich hoffe, dass die digitale Bestätigung ausreichen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist wichtig, dass Sie bei der Korrepondenz immer das Zeichen der Sache (”nasz znak”) angeben!

Februar 13, 2010 · Eintrag unter: Standesamt  

Die Seite www.ptg.gda.pl (auch deutsche Sprachversion vorhanden!) gehört der Pommerischen Ahnenforschungsgesellschaft. Sie können dort kostenlos in den Urkunden-Datenbanken stöbern. Die Mitglieder der Gesellschaft haben die Bücher durchgeblättert und daraus die Daten entnommen. Es gibt zwar keine Verfilmungen, nur die Daten selbst.

Auf der Seite http://www.ptg.gda.pl/index.php/certificate/action/main/ finden Sie die Aufstellung aller Urkunden, die durchgearbeitet wurden. Dort finden sie den entsprechenden Ort. Aus der Tabelle entnehmen Sie welche Urkunden in der Datenbank zu finden sind.
Wenn Sie aus dem Menu Datenbanken -> Taufen, Eheschliessungen oder Bestattungen Index wählen bekommen Sie eine Suchmaske die Ihnen erlaubt nach Daten zu suchen.

Und wenn Sie in Pommern mehr unterstützung suchen, wenden Sie sich unmittelbar an die Pommerischen Ahnenforschungsgesellschaft. Ich denke selbst, wenn Sie deutsch schreiben wird Ihnen geholfen. Viel erfolg!

Oktober 13, 2009 · Eintrag unter: Informationsquellen, Pommern, Westpreußen  

Es ist also soweit. Ich habe heute mein “Handbuch zur Ahnenforschung in Polen” ins Netz gestellt und damit Ihnen die Möglichkeit gegeben es zu erwerben.

Auf der Seite AhnenforschungInPolen.eu/ finden Sie eine genaue Beschreibung was Sie in dem Handbuch erwartet.



Ich habe deutschsprachigen Forscher lange zugehört und denke, dass ich ihre Schwierigkeiten richtig verstanden habe. Ich hoffe, ich werde mit dem Handbuch Ihre Fragen und Probleme die Sie bei der Ahnenforschung in Polen haben, schon voraus lösen können.

Bitte lassen Sie mich wissen wenn Sie irgendwelche “Kinderkrankheiten” entdecken. Wie gesagt das Projekt ist noch ganz neu. Ich habe mir zwar viel Mühe gegeben es so
korrekt zu machen wie es nur geht, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es sich irgendwo doch noch welche Fehler versteckt haben.

Danke für Ihr Verständnis! :)

September 30, 2009 · Eintrag unter: In eigener Sache, Standesamt  

Es ist die höchste Zeit das nächste Formular vorstellen, auf dem die Urkundenabschrifte gefertigt werden. Heute stelle ich die gekürzte Abschrift der Heiratsurkunde vor.
Gekürzte Abschrift der Heiratsurkunde

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September 25, 2009 · Eintrag unter: Standesamt  

Wie sehen die Dokumente aus dem Standesamt aus? Ich frage hier absichtlich nicht “Wie sehen die Dokumente in den Standesamtbücher aus”, weil das eine völlig andere Sache ist. Wenn Sie schon eine Weile forschen, haben Sie sie vermutlich schon gesehen.

In den früher deutschen Gebieten wurde die Pflicht alle Geburten, Eheschliessungen und Tode staatlich zu registrieren im Jahr 1883 (Oktober glaube ich) eingeführt. Und diese Einträge wurden natürlich deutsch erfasst. Wenn Ihre Vorfahren aus früher russischen Gebieten kommen, können Sie bis 1918 auf russich geschriebene Unterlagen stoßen. Wenn Sie jetzt an das polnische Amt einen Antrag stellen eine Abschrift von einer Urkunde zu bekommen, bekommen Sie ein Dokument IN POLNISCH!
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Juni 21, 2009 · Eintrag unter: Standesamt  

In den polnischen Standesämer gibt es normalerweise Standesamtbücher, die nicht älter als 100 Jahre sind. Nach dieser Zeit werden die Bücher an das entsprechende Staatsarchiv überwiesen. Aus verschiedenen Gründen kann es aber auch anders sein, es lohnt sich immer danach zu fragen, besonders wenn die gesuchten Unterlagen nahe der 100-Jahre-Grenze liegen.
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Juni 19, 2009 · Eintrag unter: Standesamt  

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